Für die Vertragsgestaltung bieten sich drei klassische Fälle an:
Fall 1:
Es wird vom Kunden ein Haus ausgewählt wie unter "Bauträgergeschäft" beschrieben, mit Grundstück aus dem Bauträgerbestand, die Hausherstellung erfolgt nach Vertragsabschluss. Dazu ist der klassische notarielle Kaufvertrag erforderlich zwischen Käufer und Bauträger als Verkäufer.
Fall 2:
Es wird ein Haus geliefert und hergestellt wie vor beschrieben / jedoch ohne Grundstück aus dem Bauträgerbestand, stattdessen mit (oder auch ohne) Vermittlung wird zeitgleich das Grundstück durch einen Dritten geliefert.
Dazu ist ein kombinierter notarieller Kaufvertrag erforderlich zwischen dem Käufer einerseits und
den Verkäufern a) vorweg des Drittanbieters für das Grundstück
b) im Anhang des Bauträgers für das Haus
in gemeinsamer Sitzung beim Notar.
In beiden Fällen erhält der Kunde vorab die inhaltlich ausgehandelten Verträge im Entwurf für eine Überprüfung zur Kenntnis.
Fall 3:
Es wird ein Haus geliefert und hergestellt wie vor beschrieben, jedoch bringt der Kunde durch Eigeninitiative das Grundstück bereits mit. Dazu wäre ein privatrechtlicher Werkvertrag zwischen Kunde und Bauträger erforderlich.
Musterverträge liegen dafür bereit und werden individuell angepasst. Alternativ ließe sich Fall 3 auch bei selbst ausgewähltem Grundstück des Kunden noch wie Fall 2 behandeln, sofern der Kauf noch nicht beim Notar vollzogen wurde. Solange noch die Wahlmöglichkeit besteht, empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen der Notarkaufvertrag. Sie hätten in den Fällen 1 und 2 zwar zusätzlich auf das Haus die Grunderwerbsteuer und Notargebühren mit zusammen ca. 5,5 % der Kaufsumme zu entrichten, werden aber im Gegenzug von der Mehrwertsteuer entlastet, die im Fall 3 auf das Haus anfällt und im Ergebnis keineswegs zu Kostenersparnissen führt.