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                                                                                     Int.-Proj.-Nr. P 30

Stand 01.03.2023

 

Doppelhaus in Massivbauweise im Altdorf Wendisch Evern

 

Anhang zur Baubeschreibung der Haustechnik und Energieversorgung

 

Aus aktuell gegebenem Anlass der politischen Zielsetzungen über Energieverwendung in Neubauten liefert dieser Anhang Aufschluss über die Möglichkeiten gemäß Baubeschreibung mit entsprechenden Empfehlungen.

 

Unabhängig davon steht für die Hausversorgung im Altdorf Wendisch Evern Folgendes fest und kommt zur Anwendung:

 

1.

Es wird schnelles Internet möglich durch Glasfaserkabel bis in das Gebäude.

 

2.

Es wird ein Erdgasanschluss aufgrund vorliegender Leitungen in jedem Fall vorsorglich bis in das Gebäude geführt. Ob davon für die Beheizung Gebrauch gemacht wird oder alternative Heizquellen zur Anwendung kommen, steht zur freien Wahl, soweit technisch umsetzbar und wirtschaftlich annehmbar unter Beachtung der Bauzeitvorgaben.

 

Entscheidend sind dabei folgende bereits vorgesehene bauliche Vorkehrungen:

 

A

Die Warmwasserversorgung ist getrennt in

 

1. Brauchwassererwärmung durch elektronische Durchlauferhitzer gemäß Baubeschreibung.

 

Damit ist völlig unabhängig vom Heizbetrieb ganzjährig jederzeit Warmwasser verfügbar.

 

Diese Trennung bewirkt, dass nur in den jeweiligen kurzen Momenten der Nutzung elektrische Energie verbraucht wird ohne Warmwasservorhaltung und entlastet gleichzeitig das Heizsystem und lässt für dieses auch niedrige Temperaturen zu.

 

2. Flächenfußbodenheizungen, die ideal geeignet sind für alternative Wärmeeinspeisung z. B. durch Wärmepumpen mit ca. 35° Vorlauftemperatur. Die Baubeschreibung dazu bleibt unverändert.

 

B

Die räumlichen Voraussetzungen sind geschaffen durch den kleinen „Heizraum“ neben dem Bad im Dachgeschoss für die Standardvariante „erdgasbetriebener Brennwertkessel“ und dem Hauswirtschafts- bzw. Hausanschlussraum mit Zugang vom Flur ggfs. für eine alternative Beheizung mit einer „elektrisch betriebenen Luft-Wasser-Wärmepumpe“ mit Block außen vor der Außenwand.

 

 

Zur Energiebilanz / Energiebedarf

 

Der Haustyp wurde in Bezug auf die Himmelsausrichtung (Sonnenstand) in allen möglichen Varianten untersucht und der Energiebedarf gemäß den §§ 16 ff Energieeinsparverordnung (ENEV) 2014 ermittelt. Auf Wunsch kann dazu ein 3seitiger Erläuterungsbericht Stand März 2018 überlassen werden.

 

Entscheidend ist die Energetische Qualität der Gebäudehülle, die für alle Untersuchungsvarianten gleich ausfällt.

 

H’T – Ist-Wert: 0,30 W (m² ∙ K)

 

H’T – Soll-Wert für Doppelhäuser: ≤ 0,45 W (m² ∙ K)

 

Ergebnis: Die Gebäudehülle verfügt über gute Dämmwerte

 

Primärenergiebedarf:

 

Ist-Wert:         77 kWh / (m² ∙ a)

 

Soll-Wert: ≤   83 kWh / (m² ∙ a)

 

Endenergiebedarf des Gebäudes (Doppelhaushälfte): 58 kWh / (m² ∙ a)

 

Der sommerliche Wärmeschutz ist ohne Weiteres gegeben. Der vorgeplante Einbau von Außenrollläden verbessert weiterhin sowohl den sommerlichen als auch den winterlichen Wärmeschutz.

 

Zur Solarenergie

 

Solare Wärmegewinnung auf dem Dach ist nicht vorgesehen, was in Eigenleistung möglich, jedoch an diesem Haustyp und dem Standort nicht zu empfehlen wäre mit folgender Begründung:

 

1.

Die Solarflächen erfordern eine möglichst einfache ungestörte Dachform in günstiger Ausrichtung zur Sonne. Die Traufseite Hauseingang zeigt zwar nach Süden, Dachfläche ist auch vorhanden, aber nicht effektiv genug in der Flächenausbeute.

 

2.

Da es nur um die Beheizung geht, die in den kalten Wintermonaten besonders gefordert ist, wird zu einer Zeit Energie benötigt, die genau dann nicht ausreichend und zuverlässig über solare Energiegewinnung gegeben ist.

 

Z. B. wäre auch die Unterstützung einer Wärmepumpe in dieser Zeit kaum gegeben. Stromspeicher benötigen Platz und sind mit hohen Anschaffungskosten verbunden und die Abgabe der Überschussenergie in den Sommermonaten wäre zu regeln.

 

 

 

Neben den technischen sind weitere Kriterien zu bedenken:

 

  • Ort und Gewinnung der Bestandteile der Solaranlage und ggfs. Speicher und dessen Produktion
  • Verfügbarkeit der Solarmodule und Installationsbetriebe
  • Erhebliche Zusatzkosten
  • Verspiegelung der Dachflächen und optische Beeinträchtigungen
  • Wartung der Anlagen

 

Zu alternativ möglicher solarer Stromerzeugung

 

In den Bauvorlagen planerisch enthalten ist für jede Haushälfte ein Doppelcarport mit Geräteraum, das über eine Flachdachfläche von ca. 50 m² verfügt.

 

Zu empfehlen ist, diese Fläche extensiv zu begrünen als Ausgleich zum hohen Anteil an Pflasterflächen. Überschusswasser vom Dach könnte als Gießwasser benutzt werden.

 

Der ökologische und optische Wert der Begrünung ist hoch anzusetzen. Eine stabile Dachkonstruktion erlaubt auch zusätzlich Photovoltaikanlagen zu installieren, z. B. als „Tankstelle“ für E-Autos. Vorsorglich ist vom Hausstromnetz eine Zuleitung für eine Wallbox gemäß Baubeschreibung vorgesehen.

 

Zum Hausschornstein / Brennstelle Wohnzimmer

 

Die Brennstelle gemäß Baubeschreibung bietet die Möglichkeit zum Anschluss eines Kaminofens mit separater Zuluft von außen. Diese soll ohne technischen und kostenträchtigen Aufwand in der Herstellung für zusätzliche Behaglichkeit sorgen und kann die Hausbeheizung entlasten, da die Brennstelle zentral gelegen ist und die Wärmeverteilung bei offenen Türen bis in die obere Etage möglich wäre.

 

Zweck dieser Brennstelle soll neben dem Wohlfühlfaktor eine Notbeheizung völlig unabhängig von äußerer Energieversorgung sein z. B. bei totalen Stromausfällen im Winter, um Frostschäden bei wasserführenden Leitungen zu vermeiden.

 

Denn bei Stromausfall funktioniert keine Heizung mehr. (Beispiel: Schneekatastrophe im Winter 1978 / 79). Die Brennstelle kann in der Wirkung und insbesondere Wärmeverteilung nicht die Hausheizung ersetzen, im Erdgeschoss aber noch für ausreichende Aufenthaltstemperaturen sorgen je nach Leistungsfähigkeit des Kaminofens.

 

Die vorzugsweise Beheizung wäre mit handelsüblichem Kaminholz vorzunehmen.

 

 

Zu Wärmepumpen

 

Die 4 klassischen Methoden der Wärmegewinnung unterscheiden sich wie folgt:

 

1. Aus der Grundfläche in frostfreier Tiefe

 

Dieses setzt eine günstige Bodenbeschaffenheit und vor allem ausreichend freie (nicht überbaute) Grundstücksfläche voraus.

 

In den typischen Neubaugebieten mit minimal zugeschnittenen Grundstücken wie auch hier nicht gegeben und damit ausgeschlossen.

 

2. Aus der Tiefe im Grundwasser

 

Dieses setzt einen bis maximal 20 m Tiefe erreichbaren Grundwasserstand in entsprechender Qualität voraus, um wirtschaftlich arbeiten zu können und erfordert behördliche Genehmigungen. Die Bohrung ist mit hohem Aufwand verbunden.

 

3. Aus der Luft über spezielle Lüftungssysteme

 

Diese müssten geplant werden mit entsprechenden baulichen Vorkehrungen und nicht nur aus Kostengründen für diesen Haustyp und generell nach meiner Auffassung nicht zu empfehlen sind. (Ständige Luftbewegungen in den Innenräumen). Eine Luft-Luft-Wärmepumpe ist deshalb ausgeschlossen.

 

4. Aus der Luft über das wassergeführte Heizsystem

 

Die sogenannte Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der Einsatz ist flexibel, unproblematisch, genehmigungsfrei, die kostengünstigste Variante in Anschaffung und Installation sowie Verfügbarkeit, am wenigsten störanfällig und am wartungsärmsten unter den 4 Varianten.

 

Alternativ zum Gasbrennwertkessel empfiehlt sich die 4. Variante, die Luft-, Wasser-Wärmepumpe. Ob diese aufgrund der Nachfrage noch annähernd kostenneutral zum Brennwertkessel möglich und verfügbar ist, wird bei Bedarf geklärt.

 

Zum erdgasbefeuerten Brennwertkessel

 

Diese Art der Beheizung galt vor wenigen Jahren noch als großer Fortschritt in der Gebäudebeheizung mit sauberer Verbrennung natürlich vorkommender Erdgase in beliebiger Menge zu annehmbaren Preisen. Vor allem die Heizkessel haben sich zu langlebigen, wartungsarmen und kostengünstigen Wärmeerzeugern entwickelt ohne nennenswerten Stromverbrauch.

 

Die Debatte um fossile Brennstoffe ist nicht neu und die Verschwendung von Öl zu Heizzwecken auch aus Umweltgründen vernünftigerweise durch entsprechende Gesetzgebung geregelt. Neu ist durch die bekannten politischen Ereignisse im Zusammenhang mit den Erdgasimporten, dass der Gesetzgeber aus dieser Abhängigkeit heraus will mit der Folge, dass schon bald auch keine erdgasbetriebenen Brennwertkessel in Neubauten eingesetzt werden sollen.

 

Mit der gesamten Energieversorgung und der kompletten Umstellung auf regenerative Energien ist viel zu viel noch ungeklärt und insbesondere in Bezug auf die Stromversorgung nicht sichergestellt.

 

Die Kernfrage ist, wann wir als Endverbraucher und Hausbewohner insbesondere in den Wintermonaten über ausreichend Ökostrom und zu erschwinglichen Preisen verfügen, um wirklich umweltgerecht heizen (und auch Autofahren) zu können in Verbindung mit entsprechenden Stromspeichersystemen. Die Stromquelle entscheidet, wie CO2-neutral eine Wärmepumpe tatsächlich ist.

 

Die gesamte Debatte um das Klima ist ein globales Problem und hängt ganz sicher nicht von ein paar erdgasbetriebenen Brennwertkesseln mehr oder weniger in deutschen Wohnhäusern ab.

 

Aus vorgenannten Gründen bleibe ich so lange wie möglich bei der aus eigener Erfahrung bewährten und zuverlässigen Standardtechnik mit erdgasbefeuerten Brennwertkesseln und empfehle die Verwendung dieser Technik. Auf Erdgas kann allgemein noch lange nicht verzichtet werden.

 

Deshalb lasse ich vorsorglich den Gashausanschluss legen. Die politische und wirtschaftliche Situation um das systemrelevante Erdgas kann sich wieder ändern. Die Politik steht in einem aufzuklärenden Widerspruch. Einerseits soll erschwinglicher Wohnraum und auch attraktives Wohnen auf dem Lande möglich sein, gleichzeitig werden Hausbauer durch immer kostenträchtigere Auflagen dahin gebracht, dass ein Eigenheim für Durchschnittsverdiener unerschwinglich wird.

 

Mit meiner Bauweise versuche ich einen Beitrag dazu zu leisten, dass Vorgenannte noch eine Chance auf attraktives Wohneigentum haben.

 

Eine alternative Wärmeerzeugung wäre als Sonderwunsch zu behandeln und sollte frühestmöglich feststehen. Der entfallene Brennwertkessel wäre gegenzurechnen. Mögliche Fördermittel für Energiegewinnungsanlagen fallen als Bestandteil der Finanzierung in den Zuständigkeitsbereich des Hauskäufers. Förderprogramme sind im steten Wandel, bedingen i. d. R. aber immer die Antragstellung und Bewilligung vor Ausführung. Neben der individuell möglichen Küchenplanung wäre auch eine alternative Beheizung frühzeitig zu regeln, um planmäßig in den Bauablauf Eingang zu finden.

 

 

 

Dipl.-Ing. Jens Werner